Allgemeine Geschäftsbedingungen von CundCPhoto

  1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die CundCPhoto erhält.
      Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend und ausdrücklich in Schriftform widersprochen wird.
    2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von CundCPhoto hergestellten Produkte,
      gleich in welcher technischen Form oder welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
    3. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an CundCPhoto als in vollem Umfang anerkannt.
      Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen.
      Solche werden nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich von CundCPhoto bestätigt werden.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
  2. Urheberrecht

    1. CundCPhoto tritt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht der Lichtbilder an den Kunden ab.
    2. CundCPhoto behält sich das Recht vor, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
      1. Bei der Verwertung der Lichtbilder im Privatgebrauch bleibt es dem Kunden überlassen, CundCPhoto als Urheber des Lichtbildes zu benennen.
        CundCPhoto verzichtet in diesem Zusammenhang auf Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Rechts auf Namensnennung.
      2. Bei der Verwertung der Lichtbilder im gewerblicher Verwendung beruft sich CundCPhoto auf das Recht der Nammensnennung.
        Bei Nichteinhaltung kann CundCPhoto Schadensersatzansprüche stellen.
    3. Die uneingeschränkten Nutzungsrechte werden an den Kunden abgetreten, sofern eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt und die vollständige Zahlung des Honorars getätigt wurde.
  3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

    1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet.
      Nebenkosten wie An- und abreisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen.
    2. Bei Aufträgen, ab einem Wert von 350€ übersteigen, ist eine Anzahlung durch den Kunden in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes zu leisten.
      Der Rechnungsbetrag ist in der Regel vor Versendung der Lichtbilder per Überweisung zu begleichen.
    3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
      Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
      Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach der Aufgabe zur Post als zugegangen,
      wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.
    4. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder, Bilddateien oder sonstige Produkte Eigentum von CundCPhoto.
      Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten bleiben bei CundCPhoto bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.
    5. Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von CundCPhoto mit Erteilung des Aufstrages ausdrücklich an.
      Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
      CundCPhoto behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  4. Nebenpflichten

    1. CundCPhoto speichert Bilddaten. CundCPhoto ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bilddaten zu vernichten.
      Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Bilddaten sofort gelöscht.
      1. Privatgebrauch OHNE Veröffentlichungsrecht von CundCPhoto: Speicherzeitraum beträgt 3 Monate nach Übergabe der Lichtbilder.
      2. Privatgebrauch MIT Veröffentlichungsrecht von CundCPhoto: CundCPhoto behält sich das Recht vor,
        die Länge des Speicherzeitraums der aktuell in Verwendung befindenen Lichtbilder nach eigenem Ermessen festzulegen.
      3. Gewerbliche Verwendung: Speicherzeitraum beträgt 6 Monate, beginnend nach Übergabe der Lichtbilder.
    2. Der Kunde versichert, dass er an allen CundCPhoto übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
      sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
      Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde.
      Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde CundCPhoto frei.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.
      Sofern nicht anders schriftlich durch beide Parteien vereinbart, ist der Kunde verpflichtet nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte spätestens nach drei Werktagen abzuholen.
      Hält der Kunde diese Vereinbarung nicht ein, ist CundCPhoto berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen.
    4. Die Daten werden nach dem Auftrag, sofern nicht anders abgesprochen, digital [...] übermittelt.
      Die Übermittlung findet sowohl für die (online) Auswahl als auch die endgültige Übergabe der fertigen Bilddaten statt.
  5. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

    1. Überlässt CundCPhoto dem Kunden mehrere Bilddateien zur Auswahl mit Wasserzeichen,
      so dürfen diese Bilder nicht für private oder gewerbliche Zwecke benutzt werden, diese Lichtbilder dienen dem Zweck der Ansicht und Auswahl und sind Eigentum von CundCPhoto.
    2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücktlich von CundCPhoto bestätigt wurden.
      Im Ausnahmefall behält sich CundCPhoto das Recht vor den Termin nach Rücksprache zu verschieben.
    3. Storniert der Kunde die Buchung des Fotografen von CundCPhoto, wird wie folgt berechnet:
      • Storno 7 Tage vor dem Termin: 20% des gebuchten Termins
      • Storno weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50%
      • Storno 24 Stunden oder weniger vor dem Termin 100%
    4. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei CundCPhoto eingehen.
      Nach Ablauf dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich abgenommen.
  6. Schlussbestimmungen

    1. CundCPhoto behält sich das Recht vor, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
    2. Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.

    3. Stand: 02.12.2021